Beratung zu Basel II
Ziel: Die Stabilität des Finanzsystems
Basel II – das heißt neue, international abgestimmte Eigenmittelvorschriften für Banken, um eine angemessene Eigenkapitalausstattung zu gewährleisten und damit die Stabilität des Finanzsystems zu sichern. Auch Unternehmen sind von den neuen Bestimmungen betroffen, da Kapitalgeber neue Anforderungen an Umfang und Qualität der Unternehmensdaten stellen und die Unternehmer nicht mehr nur einmalig bei der Neu-Finanzierung, sondern laufend einer systematischen Bonitätsprüfung unterzogen werden.
Die neuen Eigenmittelvorschriften für Kreditinstitute und Wertpapierfirmen der Europäischen Union (EU-Richtlinie 2006/49 betreffend die angemessene Eigenkapitalausstattung von Wertpapierfirmen und Kreditinstituten, Neufassung vom 14. Juni 2006) wurden mit den Änderungen des Bankwesengesetztes (BWG-Novelle v. 11. August 2006) und weiterer Aufsichtsgesetze und zwei korrespondierenden Verordnungen der Finanzmarktaufsicht (Solvabilitätsverordnung, Offenlegungsverordnung) in nationales Recht umgesetzt. Die Bestimmungen sind mit 1. Jänner 2007 in Kraft getreten.
Durch diese Bestimmungen – die auf der so genannten neuen Eigenkapitalvereinbarung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht basieren – soll die Stabilität des Finanzsystems besser gewährleistet werden. Das Risikobewusstsein soll sich erhöhen, das Risikomanagement verbessern und so die Anfälligkeit des Bankensystems abgeschwächt werden.
Unternehmen müssen bei Kreditfinanzierung mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich der Bekanntgabe von Unternehmensdaten (Planungsrechnung, Liquiditätsrechnung etc.) rechnen, werden laufend einer systematischen Bonitätsprüfung unterzogen und haben risikoorientierte Konditionen zu erwarten. Das bedeutet für Unternehmen, dass sie sich für mehr Transparenz in der Unternehmensrechnung öffnen und professionell auf das Rating vorbereiten müssen.
Upgrading des Rechnungswesens, Erstellung einer Unternehmensplanung, frühere Fertigstellung des Jahresabschlusses, Verstärkung des Controllings und Aufbau eines Risikomanagements im Unternehmen sind Herausforderungen für die Unternehmen, bei denen der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer erster Ansprechpartner ist.
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