Fachprüfung für Steuerberater
Die Fachprüfung für Steuerberater besteht aus einem schriftlichen Prüfungsteil mit zwei Klausuren zu je sieben Stunden und einem mündlichen Prüfungsteil. Die positive Absolvierung des schriftlichen Prüfungsteiles ist Voraussetzung für den Antritt zur mündlichen Prüfung.
Seit 1.9.2005 besteht auch für Selbständige Buchhalter bzw. Bilanzbuchhalter, die mindestens neun Jahre lang den Beruf Selbständiger Buchhalter oder Bilanzbuchhalter hauptberuflich ausgeübt haben (fünf Jahre an Tätigkeiten im Rechnungswesen sind anrechenbar), die Möglichkeit, die Fachprüfung für Steuerberater abzulegen.
Bitte entnehmen Sie den Anlagen die näheren Informationen zum Prüfungsverfahren.
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