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Einladung 21.11.2011 - Aussichten für 2012 im Lichte der Schuldenkrise

Aussichten für 2012 im Lichte der Schuldenkrise - Einladung und Anmeldung (.pdf)

Auslandstätigkeit – Wer ist wo versichert?

EU-Bürger, die im Rahmen ihrer unselbständigen oder selbständigen Tätigkeit Berührungspunkte mit einem oder mehreren EU-Staaten aufweisen, unterliegen hinsichtlich ihres Sozialversicherungsschutzes immer nur den Rechtsvorschriften eines einzigen Mitgliedstaates.

Seit 1.5.2010 werden die verschiedenen Systeme der Sozialen Sicherheit der EU-Mitgliedstaaten durch die "neue" Verordnung (EG) Nr. 883/2004 koordiniert. Personen, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Staat haben, aber nicht die Staatsbürgerschaft eines EU-Staates besitzen (Drittstaatsangehörige), waren bis 31.12.2010 von den einschlägigen Regelungen der VO (EG) Nr. 883/2004 nicht umfasst. Über die sogenannte "Drittstaatsverordnung" gelangten für diesen Personenkreis - mit Ausnahme im Verhältnis zu Dänemark - allerdings die Regelungen der VO (EWG) Nr. 1408/71 zur Anwendung. Bezüglich der Frage, ob die Koordinierungsvorschriften der VO (EWG) Nr. 1408/71 oder jene der VO (EG) Nr. 883/2004 anzuwenden sind, spielte im EU-Raum somit die Staatsangehörigkeit der jeweiligen Person eine maßgebliche Rolle.

Die am 1.1.2011 in Kraft getretene VO (EU) Nr. 1231/2010 bringt in diesem Zusammenhang nunmehr eine gewisse Erleichterung. Konkret wurde seit Jahreswechsel für Drittstaatsangehörige mit rechtmäßigem Wohnsitz in einem EU-Land die VO (EG) Nr. 883/2004 für anwendbar erklärt. Die bis zu diesem Zeitpunkt vorzunehmende Unterscheidung zwischen den VO (EWG) Nr. 1408/71 und VO (EG) Nr. 883/2004 entfällt grundsätzlich in diesem Bereich.

Diese Änderungen wurden in den Praxisleitfaden „Auslandstätigkeit: Wer ist wo versichert?“ eingearbeitet. Ob bzw. welche Verordnung im Einzelfall anzuwenden ist, kann in der Datei „Entscheidungsbaum“ einfach abgelesen werden. Die Gesamtausgabe der aktualisierten Broschüre legen wir bei.

Broschüre „Auslandstätigkeit“ (.pdf)
Grafik „Entscheidungsbaum“ (.pdf)

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Dienstgeber Service Info - Beitragsgruppe ermitteln (.pdf)
für Steuerrecht