Berufsrecht
Unter dem Berufsrecht versteht man die für die Wirtschaftstreuhänder und Bilanzbuchhalter geltenden speziellen Rechtsvorschriften. Dazu zählen das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz (WTBG) sowie die von der Kammer der Wirtschaftstreuhänder (KWT) erlassenen Verordnungen.
Das WTBG regelt die Berufsbefugnisse der Wirtschaftstreuhänder und Selbständiger Buchhalter, den Zugang und den Inhalt der Fachprüfungen sowie die Rahmenbedingungen der Berufsausübung der Wirtschaftstreuhandberufe. Zudem enthält das WTBG die Bestimmungen über die Kammer sowie deren Organe und Organisation.
Das Bilanzbuchhaltungsgesetz (BibuG) regelt die Berufsbefugnisse der Bilanzbuchhalter, den Zugang und den Inhalt der Fachprüfungen sowie die Rahmenbedingungen der Berufsausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe. Zum Berufsrecht der Bilanzbuchhalter zählen weiters die Richtlinie über die Ausübung der Bilanzbuchhaltungsberufe sowie wie Bilanzbuchhaltungsberufe-Prüfungsordnung, die von der Paritätischen Kommission erlassen werden.
Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder erlässt Verordnungen, welche im Amtsblatt der Kammer sowie zum Teil im Internet zu veröffentlichen sind. Dies sind:
- Wirtschaftstreuhandberufs-Ausübungsrichtlinie (WT-ARL, VO gemäß § 83 WTBG)
- Steuerberater-Fachprüfungszulassungsverordnung (VO gem. § 14 Abs.3 WTBG)
- Wirtschaftsprüfer-Fachprüfungszulassungsverordnung (VO gem. § 16 Abs.4 WTBG)
- WT-Prüfungsordnung (VO gem. § 54 WTBG)
Für die Bilanzbuchhalter fungiert die Paritätische Kommission Bilanzbuchhaltungsberufe (www.bilanzbuchhaltung.or.at) als Behörde. Diese hat folgende Verordnung erlassen:
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